Wer ein Testament aufsetzt, kümmert sich aktiv um eine Angelegenheit, die einem vielleicht nicht ganz leicht fällt. Trotzdem: Mit einem Testament sichern Sie Angehörige ab, verhindern Konflikte zwischen den Erben, verfügen über Ihr Vermögen und regeln persönliche Angelegenheiten. Hier erfahren Sie, wann ein Testament sinnvoll ist und wie Sie ein Testament richtig aufsetzen. Mit unseren Tipps und unserer Checkliste informieren Sie sich umfassend über die wichtigsten Punkte zum Thema.
Wann Sie ein Testament aufsetzen sollten
Sie entscheiden selbst, ob es für Sie sinnvoll ist, ein Testament aufzusetzen. Haben Sie kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge:
Ehepartner/eingetragener Partner und Kinder
- Ehepartner/eingetragener Partner und Kinder
- kinderloser Ehepartner/eingetragener Partner und Eltern oder Geschwister (wenn Eltern nicht mehr leben)
- nur Ehepartner/eingetragener Partner, falls es keine Verwandten (direkte Nachkommen) gibt
- bei Ledigen ohne eingetragene Partnerschaft und ohne Verwandte geht das Erbe an den Kanton oder die Gemeinde.
- Bei einem grossen Vermögen mit Liegenschaften und wertvollen Gegenständen sowie komplizierter Nachlassregelung empfiehlt sich der Kontakt zum Notar.
Welche Erbanteile die Hinterbliebenen erhalten, bestimmt die gesetzliche Erbquote. Ein klärendes Gespräch mit einem Fachanwalt kann hier für den Durchblick sorgen. Fakt ist: Gibt es kein Testament, steht Ihrem Konkubinatspartner (Partner ohne eingetragene Lebensgemeinschaft oder Ehe) kein gesetzlicher Erbteil zu.
Möchten Sie selbst aufteilen, müssen Sie ein Testament aufsetzen. Dort legen Sie auch Ihren schriftlichen Willen zur Organspende oder Ihre Wünsche zur Bestattung fest. Aktuell gilt noch die Zustimmungslösung, die ab etwa 2024 in eine Widerspruchslösung übergehen wird. Ein Testament steht also für eine bewusste Nachlassplanung.
Der beste Zeitpunkt für ein Testament
Der beste Zeitpunkt, um ein Testament aufzusetzen, ist individuell. Nachlass und Erbe scheinen in jungen Jahren noch zu weit entfernt – es bleibt noch so viel Zeit. Trotzdem kann es ein beruhigendes Gefühl sein, seinen letzten Willen festzuhalten. Insbesondere dann, wenn Vermögenswerte wie beispielsweise Liegenschaften, Aktienpakete oder Kunstgegenstände vorhanden sind.
Eine beglaubigte Kopie des Testaments oder die Information, wo das Testament hinterlegt ist, kann daheim aufbewahrt werden. So sind die entsprechenden Informationen im Bedarfsfall für Angehörige zugänglich. Angehörige werden über den Aufbewahrungsort informiert.
Mögliche Formen eines Testaments in der Schweiz
In der Schweiz unterscheiden wir in der Regel drei Arten von Testamenten.
Eigenhändiges Testament
Das eigenhändige Testament erstellen Sie handschriftlich. Darin legen Sie selbst fest, wer was bekommen soll. Im Übrigen können Sie Ihr eigenhändiges Testament jederzeit ändern, mit Datum und Unterschrift.
Öffentliches Testament
Ein öffentliches Testament wird vom Notar aufgesetzt, der auch eine beglaubigte Urkunde erstellt. Alternativ kann diese Rolle (Urkundsperson) auch ein Anwalt für Erbrecht erfüllen. Zwei unabhängige, im Testament nicht begünstigte Personen bezeugen das Testament. Nach der Beurkundung wird das Testament bei der entsprechenden Amtsstelle aufbewahrt. Änderungen sind jederzeit in beurkundeter Form möglich.
Nottestament
Ein Nottestament setzen Sie im Notfall auf. Auch hier sind zwei Zeugen erforderlich, die den letzten Willen dokumentieren, unterschreiben und bei Gericht einreichen. Verstirbt der Erblasser nicht, wird das Nottestament nach 14 Tagen ungültig.
Testament aufsetzen: die formalen Anforderungen
Möchten Sie die gesetzliche Erbfolge ändern, nehmen Sie in Ihrem Testament ein Vermächtnis auf. Damit Ihr letzter Wille rechtswirksam ist, müssen Sie testierfähig sein, also volljährig und urteilsfähig. Die formalen Anforderungen hängen von der gewählten Testamentsform ab.
Eine Vorlage für Ihr Testament
Wer Formfehlern beim eigenhändigen Testament vorbeugen möchte, kann zum Testament aufsetzen Muster oder Vorlagen verwenden. Fachanwälte für Erbrecht halten entsprechend Vordrucke bereit. Daran können Sie sich orientieren.
Beim Notar oder bei der Rechtsanwältin?
Wenn Sie ein Testament aufsetzen, benötigen Sie nicht unbedingt einen Notar oder einen Rechtsanwalt. Sie sind jedoch die Spezialisten, damit Sie das Testament richtig aufsetzen und Formfehler vermeiden. Entscheiden Sie selbst, ob Sie auf juristische Hilfe zurückgreifen.
Die Kosten
Die Kosten, um ein Testament aufzusetzen, hängen von der Form und dem Kanton ab. Für die juristische Beratung und Rechtssicherheit fallen Notariats- oder Anwaltsgebühren an.
Die Anwaltsgebühren werden nach Zeitaufwand gemäss vorab vereinbarten Stundensätzen abgerechnet, die von Anwalt/Anwältin zu Anwalt/Anwältin unterschiedlich sind.
Die Höhe der Notariatsgebühren ist in den kantonalen Verordnungen festgelegt. Basis für die Berechnung ist die Höhe Ihres Vermögens zum Zeitpunkt Ihrer letztwilligen Verfügung. Rechnen Sie beim öffentlichen Testament ungefähr mit Gebühren von etwa 0,5 Prozent des Nettovermögens.
Für das eigenhändige Testament bezahlen Sie in der Regel nichts. Hinterlegen Sie es jedoch im Testamentenregister, fallen Gebühren an. Das Gleiche gilt für eine rechtliche Beratung. Ähnlich ist es beim Nottestament.
Tipp: Klare Formulierungen lassen keinen Spielraum
Damit es beim Testament keinen Spielraum für Interpretationen gibt, formulieren Sie Ihren Willen klar. Berücksichtigen Sie die formalen Vorgaben, damit Ihr Testament nicht unwirksam ist. Falls Sie Ihr Testament zu Hause aufbewahren, informieren Sie Angehörige darüber. Hilfreich kann auch ein Vermerk im Schweizerischen Testamentenregister sein.
Die folgende Checkliste unterstützt Sie dabei, die wesentlichen Punkte beim Testamentaufsetzen zu berücksichtigen.
- Der letzte Wille enthält die Überschrift «Testament», das Datum und die Unterschrift des Erblassers beziehungsweise der Zeugen.
- Denken Sie an all Ihre Vermögenswerte: Immobilien, Schmuck, Barguthaben etc. Lassen Sie sich Zeit bei der Vermögensaufstellung.
- Überholte Testamentsversionen unbedingt vernichten.
- Formulieren Sie klar und deutlich, um Missverständnissen vorzubeugen.
- Begünstigte müssen klar benannt werden (Tiere sind nicht rechtsfähig, Institutionen hingegen schon – wobei Sie Personen die Auflage erteilen können, einen gewissen Teil Ihres Vermögens für bestimmte Tiere zu verwenden).
- Aufbewahrung des Testaments an einem sicheren Ort, entweder zu Hause mit dem Wissen von Angehörigen oder an einer kantonalen Hinterlegungsstelle.
- Erwägen Sie, sich fachlich beraten zu lassen, um das Testament korrekt zu erstellen.
❗ Prüfen Sie zuletzt: Ist das Testament eigenhändig und handschriftlich unterschrieben? Falls nicht, ist es nicht gültig! ❗
Fragen
Wie schreibe ich ein Testament ohne Notar?
Das eigenständige Testament erstellen Sie handschriftlich und ohne notarielle Beurkundung.
Ist es sinnvoll, ein Testament aufzusetzen?
Grundsätzlich ja. So können Sie alle Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln. Beispielsweise die Verteilung von Vermögenswerten oder Ihr letzter Wille hinsichtlich des Bestattungsablaufes liegt somit vollkommen in Ihrer Hand.
Wer profitiert von einem Testament?
Angehörige, Gesellschafter und Erben profitieren vom Testament. Nicht zuletzt aber Sie selbst, da Sie Ihre Angelegenheiten ganz nach Ihrem Willen regeln können. Ein Gespräch mit einem Fachanwalt zeigt Möglichkeiten auf.
Wie bringe ich schwierige Sachverhalte im Testament unter?
Auch hier gilt: Nutzen Sie die Möglichkeit zur fachlichen Beratung. So können Sie sicher sein, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist und rechtlichen Grundlagen folgt.
Verwendete Quellen:
https://good-zuerich.ch/testament-in-der-schweiz/
https://www.erbrechtsinfo.ch/vererben/testament/
https://www.erbrechtsinfo.ch/vererben/testament-kosten/
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